b) zwei verkehrspsychologische Sitzungen zu je 75 Minuten. Diese Sitzungen sind bei einem berechtigten Verkehrspsychologen zu absolvieren – wir helfen gerne bei der Vermittlung
Auch bezüglich der Durchführungszeiten stimmen wir uns mit den Teilnehmern ab
Kosten und Termine
Preis für die zwei verkehrspädagogischen Sitzungen a 90 min in der Fahrschule Claudia Arnold |
330,00 € |
Ort | in Abstimmung mit den Teilnehmern in den Unterrichtsräumen der Fahrschule Claudia Arnold in Tübingen oder Entringen |
Dozent |
Claudia Arnold |
Uhrzeit | in Abstimmung mit den Teilnehmern |
Was passiert oberhalb von 5 Punkten ?
Hier ist das FES unwirksam – es hilft nur noch die Verjährung durch die sog. Tilgungsfristen!
Die Tilgungsfristen für „neue“ Punkte reichen von 2,5 Jahren (1 Ordnungswidrigkeitspunkt)
bis zu 10 Jahren.
Wie und wann greift die Fahrerlaubnisbehörde ein ?
Nach dem sogenannten Fahreignungs-Bewertungssystem ergreift die Fahrerlaubnisbehörde
gegenüber den Inhabern einer Fahrerlaubnis folgende Maßnahmen:
4 – 5 Punkte
Ermahnung: |
Gebührenpflichtige Ermahnung des Betroffenen mit Hinweis auf den Abbau von einem Punkt durch die freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar (FES). |
6 – 7 Punkte
Verwarnung: |
Gebührenpflichtige Verwarnung. Die freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar führt hier nicht mehr zum Punkteabbau. |
ab 8 Punkte | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Ich habe schon „alte“ Punkte: wie werden diese umgerechnet ?
Hierzu folgende Umrechnungstabelle – ohne Gewähr für die Richtigkeit:
alte Punkte | neue Punkte | Erreichte Stufe |
1 – 3 | 1 | |
4 – 5 | 2 | |
6 – 7 | 3 | |
8 – 10 | 4 | Ermahnung |
11 – 13 | 5 | |
14 – 15 | 6 | Verwarnung |
16 – 17 | 7 | |
18+ | 8 | Entziehung |
Für offizielle Informationen zum Punktesystem bitte auf das KBA LOGO klicken
Wir freuen uns, wenn diese Informationen helfen .
Weiterhin gute und sichere Fahrt !