Mit Wirkung vom 1. Mai 2014 gibt es das neue Punktesystem im Fahreignungsregister
 
Im neuen Punktesystem kann der Inhaber/die Inhaberin einer Fahrerlaubnis durch Teilnahme an einem FES einen Punkt abbauen, sofern das Punktekonto mindestens 1 und nicht mehr als 5 Punkte aufweist! 
 
„1 Punkt wegbürsten“… in unserem FES (FahrEignungsSeminar)
 
Woraus besteht das FES ?
Das FES besteht aus 2 Fahrschulsitzungen und 2 Sitzungen beim Verkehrspsychologen
 
a) zwei verkehrspädagogische Sitzungen zu je 90 Minuten, die in deiner bevorzugten und berechtigten Fahrschule – gerne also bei uns – stattfinden

b) zwei verkehrspsychologische Sitzungen zu je 75 Minuten. Diese Sitzungen sind bei einem berechtigten Verkehrspsychologen zu absolvieren – wir helfen gerne bei der Vermittlung
 
zu a) Verkehrspädagogische Sitzungen in der Fahrschule
Diese 2 Sitzungen a 90 min finden in Kleingruppen in der Fahrschule – bei uns in Absprache mit den Teilnehmern entweder in Tübingen oder Entringen statt. 
Auch bezüglich der Durchführungszeiten stimmen wir uns mit den Teilnehmern ab
 

Kosten und Termine

Preis für die zwei verkehrspädagogischen
Sitzungen a 90 min in der
Fahrschule Claudia Arnold
330,00 €
Ort in Abstimmung mit den Teilnehmern in den Unterrichtsräumen der Fahrschule Claudia Arnold
in Tübingen oder Entringen
Dozent
Claudia Arnold
Uhrzeit in Abstimmung mit den Teilnehmern

Was passiert oberhalb von 5 Punkten ?
Hier ist das FES unwirksam – es hilft nur noch die Verjährung durch die sog. Tilgungsfristen!
Die  Tilgungsfristen für „neue“ Punkte reichen von 2,5 Jahren (1 Ordnungswidrigkeitspunkt)
bis zu 10 Jahren.

Wie und wann greift die Fahrerlaubnisbehörde ein ?
Nach dem sogenannten Fahreignungs-Bewertungssystem ergreift die Fahrerlaubnisbehörde
gegenüber den Inhabern einer Fahrerlaubnis folgende Maßnahmen:

4 – 5 Punkte

Ermahnung:

Gebührenpflichtige Ermahnung des Betroffenen mit Hinweis auf den Abbau von einem Punkt durch die freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar
(FES).
6 – 7 Punkte

Verwarnung:

Gebührenpflichtige Verwarnung. Die freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar führt hier nicht mehr zum Punkteabbau.
 ab 8 Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis

Ich habe schon „alte“ Punkte: wie werden diese umgerechnet ?
Hierzu  folgende Umrechnungstabelle – ohne Gewähr für die Richtigkeit:

alte Punkte neue Punkte Erreichte Stufe
1 – 3 1  
4 – 5 2  
6 – 7 3  
8 – 10 4 Ermahnung
11 – 13 5  
14 – 15 6 Verwarnung
16 – 17 7  
18+ 8 Entziehung

  
Für offizielle Informationen zum Punktesystem bitte auf das KBA LOGO klicken

Wir freuen uns, wenn diese Informationen helfen .

Weiterhin gute und sichere Fahrt !