Führerschein Klasse A Schlüsselzahl 80

durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A sowie Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein im Alter von 21 bis 24 Jahren hast du die Möglichkeit Krafträder der Führerscheinklasse A2 zu fahren und erhältst mit 24 Jahren automatisch – ohne weitere Praxisprüfung – die Erlaubnis, Krafträder der Klasse A zu fahren

A SZ 80

beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 Jahren möglich

die Ausbildung sowie die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A

es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen

bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2

es dürfen ausschließlich Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden

nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weitere praktische Prüfung Krafträder (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung gefahren werden

Trike

einen extra Trike-Führerschein gibt es nicht

seit dem 19.01.2013 dürfen Neuerwerber der Klasse B kein Trike mehr führen

vor der Änderung durfte jeder mit einem Führerschein Klasse B ein Trike führen

mit der Änderung ist das Trike nun Bestandteil der Führerscheinklasse A geworden

die Klasse A darf man jedoch erst mit 24 im Direkteinstieg oder frühestens mit 20 nach Erweiterung von Klasse A2 erwerben (A2 mit 18 erworben, nach zwei Jahren Erweiterung auf A möglich)

Ausnahme

man darf Trikes ab dem 21. Lebensjahr mit der Klasse A und Schlüsselzahl 80 führen

die Klasse A SZ 80 schließt die Klassen AM, A1 und A2 ein

mit 21  erwirbt man den A2 und muss nicht noch einmal mit 23  für die Klasse A die Fahrschule aufsuchen

Aktuell

Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland

im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist

mit dem Treik ins Ausland

hier braucht man auf jeden Fall die Klasse A SZ 80