Ab sofort müssen alle Führerscheinanträge (auch Erweiterungen)
Erste-Hilfe Kurse nachweisen.
Dies betrifft vor allem Bewerber welche vor 2014 ihren ersten Führerschein erworben haben. Bis zu diesem Zeitpunkt waren nur Lebesrettende Sofortmaßnahmen vorgeschrieben, diese sind heute nicht mehr ausreichend.
Im Falle einer Ersterteilung wird sowieso ein nach neuen Richtlinien gültiger Erste-Hilfe-Kurs besucht. Bei Erweiterung Ihres Führerscheins überprüfen Sie bitte, wann Sie den Kurs gemacht haben und ob es sich um einen vollwertigen Erste-Hilfe-Kurs handelt. Im Zweifelsfall machen Sie vorsichtshalber einen neuen Kurs. Möglichkeiten und Angebote für entsprechende Kurse können Sie bei uns im Büro erfragen.
Sollten Sie ihren Führerschein im Kreis Tübingen erworben haben können Sie seit 2017 davon ausgehen, dass kein neuer Nachweis notwendig ist, da die Daten hinterlegt sind und elektronisch eingesehen werden können und seit 2014 nur noch Erste Hilfe als Kurs angeboten wird.
Haben Sie außerhalb des Landkreises Tübingen Ihren Führerschein erworben sollten Sie eine Kopie Ihres Kurses zur Anmeldung mitnehmen bzw. im Zweifelsfall lieber einen neuen Kurs machen.