Die Automatikregelung ist gefallen

Unter folgenden Voraussetzungen kann auf den Automatikeintrag verzichtet werden

Der Bewerber absolviert während der Automatikausbildung für die Führerscheinklasse B in der Fahrschule, zusätzlich eine Schulung im Umfang von mindestens zehn Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug. Diese Schulung soll die Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, um ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher zu beherrschen.

Die Schulung schließt ab mit einem Test von mindestens 15 Minuten, in dem der Bewerber nachweist, dass er die speziellen Anforderungen an Schaltfahrzeuge bewältigen kann. Dazu gehören unter anderem Anfahren am Berg, Abbiegen, Vorfahrtsituationen sowie eine umweltschonende Fahrweise.

Der Fahrlehrer bestätigt die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Testes.

Bei Vorlage dieser Bescheinigung (nach der Fahrprüfung) bei der Fahrerlaubnisbehörde, soll die Eintragung der Beschränkung auf Automatikfahrzeuge im Führerschein entfallen.

Die Schlüsselzahl 197 wird dann in den Führerschein eingetragen. Sie dient der Kenntlichmachung und Auswertung und hat keine nationale Beschränkung für das EU-Ausland.

Bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen kann nur dann auf die Beschränkung verzichtet werden, wenn man einen Führerschein besitzt, für den für das jeweilige Fahrzeug eine Prüfung auf Handschaltgetriebe abgelegt wurde.

BMV