Die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht ist in Deutschland umstritten und nur in engen Grenzen überhaupt erlaubt.
Auf keinen Fall darf die Dashcam immer und überall aufzeichnen.
Dennoch lassen immer wieder Richter die Aufnahmen als Beweismittel zur Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall zu. Der BGH verhandelt daher am 10.4.2018 in dieser Sache